Bye bye share-online

Seit gestern brodelt die Gerüchteküche in den einschlägigen Piraterie-Foren. Ein bekannter Hoster war nicht mehr erreichbar. Dies war in der Vergangenheit bereits öfter vorgekommen, aber diesmal ist das Aus endgültig. Mittlerweile liegt eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft in Köln vor:

ZAC NRW und Polizeipräsidium Aachen geben bekannt:
Am Mittwoch, dem 16. Oktober 2019, haben Ermittler des Polizeipräsidiums Aachen sowie der niederländischen und der französischen Polizei im Auftrag der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW) mehrere Wohn- und Geschäftsobjekte in den Niederlanden, in Frankreich und in Deutschland durchsucht und dabei umfangreiche Beweismittel sichergestellt.


Ich sprach kurz mit dem Pressesprecher des ZAC NRW, Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker und wollte natürlich wissen, ob auch gegen die »Kunden« von share-online vorgegangen werden würde - also gegen die Up- und Downloader. Diese Info ist natürlich besonders für die vielen betroffenen Autoren interessant, da sich der Hoster außerordentlicher Beliebtheit erfreute und der entstandene Schaden bei den Urhebern daher besonders groß ist.

Hier die Antwort der Staatsanwaltschaft: »Unsere Ermittlungen konzentrieren sich derzeit auf die Betreiber. Anschließende Ermittlungen gegen die Nutzer, sowohl gegen zu ermittelnde Uploader und Downloader sind aber nicht auszuschließen.«

Bei dem geschlossenen Onlineportal handelt es sich, laut gegenwärtiger Erkenntnisse, um den größten in Deutschland betriebenen Filehoster. Allein in den Jahren 2008 bis 2017 sollen über share-online über 50 Millionen Euro Umsatz generiert worden sein. 

Wie immer, wenn solche Zahlen bekannt werden, fragt man sich, warum es immer noch User gibt die es vorziehen, solche Straftäter noch reicher zu machen, anstatt denen ihr Geld zu geben, die es durch ihre kreative Arbeit verdient haben.

Die Signalwirkung solcher Aktionen ist natürlich ein wichtiger Faktor –  und die Erkenntnis der Nutzer, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Merke: Die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ist eine Straftat und es gibt auch keine Straffreiheit bei "privater Nutzung" illegal erworbener Inhalte. 

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