Lul.to – nach dem Takedown ertönt das Pfeifen im dunklen Wald

Am Mittwoch den 21 Juni 2017 wurde folgende Pressemeldung der Polizei Sachsen veröffentlicht:

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Zentralstelle Cybercrime Bayern  bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wurde durch das CyberCrimeCompetenceCenter (SN4C) des LKA Sachsen am 21. Juni 2017 die Domain www.LuL.to gesperrt. Gegen die Betreiber der Website, die unter dem Motto „Lesen und Lauschen“ für sich warb, laufen umfangreiche Ermittlungen. Gegen drei Beschuldigte konnten Haftbefehle vollzogen werden. Sie befinden sich in Untersuchungshaft. (…)
Link zur Meldung


Die Ermittler sprechen von 30.000 Nutzern, die sich illegale Inhalte von lul.to gesaugt haben. Diese Nutzerdaten werden zur Zeit ausgewertet.
Unter diesen Usern ist seit Bekanntwerden des Takedowns dieser Piratenseite, milde gesagt, Panik ausgebrochen. In den einschlägigen Foren spricht man sich gegenseitig Mut zu und argumentiert, dass ja doch nichts kommen würde, weil es sich a) um Bagetellen handeln würde und b) man ja nicht wissen konnte, dass die Inhalte illegal waren.

Für Verlage, die viel behäbiger agieren, mag das vielleicht sogar zutreffen. Nicht jedoch für Self Publisher, die bei jeder Neuveröffentlichung 30% Gewinneinbußen durch eBook-Piraterie erfahren dürfen. Diese 30% Prozent lassen sich übrigens belegen, wie Andreas Kaspar von Counterfights vor einigen Wochen auf der Leipziger Buchmesse aufgezeigt hat.
Insofern verwundert es nicht, dass die Self Publishing Community seit vergangenem Mittwoch die Messer wetzt und die Autoren endlich Blut sehen wollen.
Beflügelt wird dieser Wunsch noch von dem Fall "Darkmon". "Darkmon" war ein Top-Uploader und wurde mit Hilfe von Counterfight aus dem Verkehr gezogen. Hier geht es zur Pressemitteilung.

Und was die Ausrede anbelangt, man habe es nicht gewusst, denn schließlich hätte man für die Downloads bezahlt, nun dazu gibt es das schöne Sprichwort von der Unwissenheit, die nicht vor Strafe schützt. Außerdem konnte jeder Nutzer dieser illegalen Plattform dort nachlesen, worauf er sich eingelassen hat.




Die Luft wird also immer dünner. Und die "Leser" die sich illegale eBooks aus dem Internet laden, oder in Facebook-Gruppen tauschen, sollten sich folgende Frage stellen:

Ist es wirklich das Risiko wert, sich an urhebrrechtlich geschützen Inhalten zu vergreifen, wenn diese paar gesparten Euro zu erheblichen Konsequenzen führen können?

Wie kann man, als Downloader, überhaupt noch sicher sein, nicht erwischt zu werden, wenn die großen Fische auch nicht sicher waren? 

Die Antwort lautet: Niemand kann sicher sein. Jeder muss damit rechnen, dass sein Tun erhebliche Konsequenzen haben wird. Die Karten wurden neu gemischt und die bestohlenen Autoren werden ihre entgangenen Gewinne einfordern – auch von den kleinen Fischen!

Und wie sehen die Konsequenzen im Fall von lul.to aus? Dazu Katja Fleschütz, Rechtsanwältin aus München:

Rechtslage für User

Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Thema Streaming, das erst recht auf Downloadportale anzuwenden ist, haben User tatsächlich damit zu rechnen, dass sie wie die Betreiber selbst belangt werden. Ein solcher Download kann mindestens 5 Jahre lang strafrechtlich belangt werden. Man muss sich also gut überlegen, ob man Lust hat, nach Jahren noch mit einem Strafverfahren zu rechnen, das dann oft auch vor Arbeitgeber oder Geschäftspartnern sehr peinlich ist.

Zunächst einmal ist das Guthaben weg.
Wer Guthaben in seinem Account hatte, wird das als Verlust buchen müssen. Ansprüche auf Rückerstattung dürften ins Leere gehen. Anzeigen oder Klagen dürften nichts bringen, da der User sich selbst einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht hat.

Strafanzeigen und Abmahnwelle zu befürchten.
Hier bei den Urheberdelikten ist aber der Ansatz ein anderer: Das Ziel ist hier nicht primär Jagd auf die Drahtzieher in Tonga, sondern ganz simpel Maßnahmen, die sicherstellen, dass der Markt für digitalie Waren funktioniert. Und daher wird erklärtermaßen (so in einem Telefonat, dass ich für Skoutz mit der Pressestelle des LKA Sachsen für den lul.to Bericht) geführt habe, auf die User gegangen. Die wollten die Useradressen. Denn wenn Lischen Klau und Sebastian Schnapp Angst haben müssen, dass sie womöglich Jahre später für ihren illegalen Up/Down/wie auch immer -load straf- und zivilrechtlich (mit Zinsen) belangt werden, verliert das an Reiz.

Anders als bisher wird dieses Mal eindeutig auch gegen User ermittelt.
So sollen mehrere Durchsuchungsbefehle auch gegen einzelne User gerichtet gewesen und durchgesetzt worden sein. Angestoßen wurde die Ermittlung durch Strafanzeigen großer Konzernverlagshäuser wie Bonnier, Random House und Holtzbrinck. Es ist zu erwarten, dass diese hier auch weitere Schritte einleiten werden, um mit Abschreckung die Attraktivität solcher Piratenportale zu schmälern.

Und nun?

Natürlich kann man hoffen, dass man in der Masse untergeht und nicht gegen alle ermittelt wird. Aber man weiß eben nie, ob man zu den Glücklichen zählt und allein diese Ungewissheit dürfte schon belastend sein.

Schützen kann nur ein Irrtum, wenn man glaubhaft machen kann, dass man nicht erkannt hat, dass das Angebot von lul.to rechtswidrig war. Das sollte aber hier schon wegen der eigenen Darstellung von lul.to schwierig werden  Zudem kann niemand erwarten, ein E-Book, das sonst mehr als zehn Euro kostet für wenige Cent legal kaufen zu können. Im Urheberrecht gilt ein strenger Sorgfaltsmaßstab, der auch bei den Nutzern anzulegen ist, denen damit Vorsatz (Eventualvorsatz) unterstellt wird.

Identifizierbar könnten die Nutzer von LuL.to nach Auswertung der 11 Terabyte Daten sein, da diese das Portal wohl nicht anonym genutzt haben, sondern für die Nutzung bezahlt haben. Sicher sind in diesem Fall Daten gespeichert, die zu einer Identifizierung der Nutzer führen könnten. Auch bei Amazon Gutscheinen, kann zurückverfolgt werden, wer diese bezogen hat.

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Kommentare

skreutzer hat gesagt…
Bei den 11 Terrabyte wird es sich wohl um die E-Book-Daten handeln. Ob die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist im Vergleich zu z.B. einem legalen E-Book-Schnäppchen-Portal ist wohl Interpretationssache (zumal das Urheberrecht für den normalen Bürger unzumutbar ist, gehört eher in die Rechtsabteilung einer Firma), aber die Gesetzeslage dazu ist ohnehin neu und unsinnig, das Recht auf Privatkopie oder das amerikanische Fair-Use-Prinzip gibt es ja auch nicht ohne Grund. Letztendlich könnte aber auch das Signal ausgehen, dass die Piraten dezentrales, verschlüsseltes Off-the-Record-Peer-to-Peer-Filesharing bauen müssen, wo dann die Polizei richtig ermitteln muss und sich nicht mehr in die privaten Angelegenheiten der Leute einmischen kann. Mich wundert überhaupt, dass Self-Publisher, die ja sehr froh sind, endlich ohne Gatekeeper veröffentlichen zu können, und kaum ist das Werk veröffentlicht, wundern sie sich, dass das auch wirklich jeder lesen kann – so ist das nunmal in der digitalen Welt: über das, was man rausgegeben hat, hat man anschließend nicht die geringste Kontrolle, das hat „geistiges Eigentum“ nunmal so an sich. Aber ich verstehe auch, dass Self-Publisher besonders auf das Geld angewiesen sind, weil die Veröffentlichung auf eigene Rechnung erfolgt und nicht in Form des Risiko-Investments durch einen Gatekeeper (Verlag, Rechteverwerter).
Rommily hat gesagt…
Interessanter Kommentar, den ich aber nicht ganz nachvollziehen kann, weil es gar nicht zu dem Artikel passt.

1.
Bestimmt sind in den 11 TB auch die E-Books, aber eben nicht nur.

2. Die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit herauszufinden, ist im Rechtsstaat Aufgabe des Gerichts. Aber es sprach schon einiges dafür, dass lul.to nicht ganz koscher war.
Aber das ist ja m.W. immer Frage des Einzelfalls, der man nicht vorgreifen soll. Kommt ja immer auch auf die individuelle Leistungsfähigkeit an.

3. Das UrhG ist geltendes Recht und da Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, müssen die, die es nicht kapieren, eben entsprechend vorsichtiger sein. Wer z.B. Steuern falsch erklärt, obwohl das Steuerrecht noch viel komplizierter ist, bleibt ja auch trotz Unverständnis ein Steuerhinterzieher.

4. Wie es nach dem Schließen von Download-Portalen mittelfristig weitergeht, bleibt abzuwarten, das ist auch nicht das Thema, dieses Artikels. Aber ein aktuelles EuGH-Urteil hat zumindest für Streaming die Weichen gestellt und ich fürchte, dass in dem Maße, in dem das Netz gesellschaftsfähig wird, dort auch die geltenden Gesetze durchgesetzt werden. Aber auch das bleibt abzuwarten. Ich finde es jedenfalls ziemlich erbärmlich, wenn man Gesetze ernsthaft nur dann achten will, wenn die Folgen der Nichtbeachtung persönlich weh tun.

5. Und was die SP anbetrifft? Das Problem trifft ja die Verlage genauso. Und ich lege zu jeder Zeit Wert darauf, dass mein Eigentum respektiert wird. Die lul.to-User heulen doch jetzt auch laut ihren Bitcoins hinterher. So ist das halt im Netz, nicht wahr?!