"Humble Bundle" und die Buchpreisbindung

Als Self Publisher spitzt man immer die Ohren, wenn es um neue, interessante Vermarktungsmöglichkeiten geht. So ging es mir kürzlich, als ich von den so genannten "Humble Bundles" erfuhr. Die Idee kommt aus den USA und ist vergleichbar mit dem Modell einiger Restaurants - der Gast legt den Preis für das verspeiste Mahl selbst fest. Bei dem "bescheidenen Bündel" geht es darum, dass der Leser den Preis für ein Buchpaket ebenfalls selbst bestimmt.

Als ich heute Vormittag den Newsletter eines Anbieters erhielt, in dem die Einführung des "Humble Bundles" für deutsche Leser vorgestellt wird, habe ich mal etwas genauer nachgeforscht, wie das wohl funktionieren könnte. Schließlich gibt es in Deutschland die Buchpreisbindung.

Auf Nachfrage wurde mir vom Anbieter gesagt, dass die Titel als Sondereditionen gekennzeichnet seien. Und das Titel von Self Publishern ja eh nicht der Buchpreisbindung unterliegen würden. Dazu wurde auf folgenden Artikel verwiesen. Die Diskussion ist nicht neu und die Rechtsabteilung des Börsenvereins hat dazu auch eine Meinung - und auch zu "Humble Bundles", wie ich durch ein Gespräch mit der Rechtsabteilung erfahren konnte. Hier die Zusammenfassung.

Punkt 1 "Sonderedition und Humble Bundle" folgendes Zitat: Der Verlag muss seiner Pflicht zur Festsetzung eines Preises nachkommen. Auch bei Sondereditionen, Buchpakten etc. hat eine Festsetzung des Preises durch den Verlag zu erfolgen und NICHT durch den Käufer.

Punkt 2 "Self Publisher unterliegen nicht der Buchpreisbindung". Dazu sagt die Rechtsabteilung des Börsenvereins, dass es sich hierbei um eine Regel handelt, die aus der Zeit von vor KDP etc.. stammt. Wer seine Bücher einer großen Käuferschicht zur Verfügung stellt, also seine Titel über Amazon und andere Plattformen vertreibt, ist verlegerisch tätig.

Im Klartext: Der Börsenverein geht davon aus, dass "Humble Bundles" nicht erlaubt sind, da sie seiner Auffassung nach mit dem Buchpreisbindungsgesetz kollidieren.

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